Wir erstellen Jahresabschlüsse für mittelständische Personen- und Kapitalgesellschaften
- nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften
- unter Berücksichtigung der Anforderungen der Kreditinstitute (z.B. „Basel III“) und
- mit Bescheinigungen über die jeweils gewünschten durchgeführten Prüfungshandlungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung (nach Bedarf einfach oder mit Plausibilitätsbeurteilungen)
sowie Einnahmenüberschussrechnungen für Freiberufler und kleine Gewerbebetriebe. Dabei profitieren Sie von unserer über lange Jahre aufgebauten Reputation. |